AGB

Damit wir uns immer gut verstehen ...
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Stand 23.05.2019

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind eine Notwendigkeit und als Schutz beider Vertragspartner gedacht. Sie sollen Missverständnisse vermeiden. Fabrizio Mazzeo, Inhaber der Agentur Take My Hand ist bemüht, die AGB fair für Auftraggeber und Auftragnehmer zu gestalten.

§1. Vertragspartner, Geltungsbereich

1.1 Vertragspartner ist die Agentur Take My Hand, Inhaber Fabrizio Mazzeo, Hochstraße 7, 38723 Seesen.

1.2 Die Agentur Take My Hand, bietet eigenkreative Reden rund um Hochzeiten und Erneuerungen von Eheversprechen, Familienfeiern, Moderationen, künstlerische Einlagen, Planung und Durchführung von Feierlichkeiten und Heiratsanträgen sowie individuellen Tanzunterricht für Gruppen und/oder Einzelpaare an.

1.3 Die nachstehenden Vertragsbestimmung (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Agentur Take My Hand (nachfolgend: Agentur) und dem Kunden (nachfolgend: Kunde) geschlossen werden, wenn diese über den Internetauftritt der Agentur unter http://www.Take-My-Hand.de oder auch direkt vor Ort in der Agentur abgeschlossen werden, wobei die Allgemeine Geschäftsbedingungen auch Online oder auf Anfrage jederzeit einzusehen sind.

1.4 Kunde ist derjenige, der die Anmeldung in Papierform unterschreibt bzw. online die Bestellung als Teilnehmer tätigt. Dieser ist gleichzeitig auch Zahlungsverpflichteter und damit Rechnungsempfänger. Als solcher hat er für den geschuldeten Betrag einzustehen. Im Fall, dass beide Teilnehmer eines Paares die Anmeldung in Papierform unterschreiben, haften sie als Gesamtschuldner für den gesamten Betrag.

1.5 Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung von den Erziehungsberechtigten durchgeführt werden. Der anmeldende Erziehungsberechtigte wird durch diese Buchung in seinem Namen Vertragspartner der Agentur.

1.6 Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, dies gilt auch für den Fall, dass die Agentur diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.   

1.7 Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der Textform gem. § 126b BGB. Dies gilt ausdrücklich auch für die Abbedingung der Textform.

§2. Zustandekommen des Vertrags

2.1 Bei der Bewerbung der Dienstleistung durch die Agentur ist mit der Einräumung der Möglichkeit zur Auftragsanfrage noch kein verbindliches Angebot verbunden. 

2.2 Wenn der Kunde eine konkrete Anfrage stellt, wird die Agentur den Eingang dieser Anfrage zunächst bestätigen. Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebotes dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass die Anfrage eingegangen ist. 

2.3 Soweit für die Festlegung des Vertragsinhalts erforderlich, vereinbaren die Parteien darüber ein Planungsgespräch. Nach diesem unverbindlichen Erstgespräch von ca. einer halben Stunde, welches persönlich oder am Telefon stattfinden kann, entscheidet der Kunde, ob er eine Leistung der Agentur buchen will. 

2.4 Die Agentur erstellt auf der Grundlage der Anfrage des Kunden und/oder des gemeinsamen Planungsgesprächs dem Kunden ein Angebot. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt und eine Auftragsbestätigung durch die Agentur erstellt wurde.

§3. Vertragsgegenstand

3.1 Gegenstand des Vertrages zwischen der Agentur und dem Kunden ist die Erbringung von Dienstleistungen der Agentur gem. des individuell erstellten und vereinbarten Angebotes.

3.2 Der Vertrag kommt zustande mit: Agentur Take My Hand, Inhaber Fabrizio Mazzeo, Hochstraße 7, 38723 Seesen

3.3 Vertragssprache ist Deutsch. Der Unterricht der Tanzkurse sowie die Reden finden (falls nicht gesondert vereinbart) in deutscher Sprache statt.

3.4 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erbringt die Agentur ihre Leistungen nach bestem Gewissen auf der Grundlage der üblichen Güte und der rechtlichen sowie tatsächlichen Rahmenbedingungen des Auftrags; die Agentur ist nicht zur Ausweitung des Leistungsspektrums auf Kundenanfrage bei unveränderter Entgelthöhe verpflichtet.

3.5 Leistungen in Bezug auf die Künstlersozialkasse sowie GEMA-Pflichten in Bezug auf öffentliche Aufführungen werden vertragsgemäß nicht von der Agentur übernommen (Ausnahmen sind hier Tanzkurse, welche von der Agentur in Privaträumen oder in von der Agentur angemieteten Räumen stattfinden.).

3.6 Verträge und gebuchte Kurse sind außerhalb der Gutscheinregelung nicht auf dritte Personen übertragbar.

§4. Tanzunterricht

4.1 Die Agentur ist bei der Gestaltung des Tanzunterrichts in tänzerischer und künstlerischer Hinsicht frei.

4.2 Ein Nachholen versäumter oder zeitlich verspätet angetretener Tanzunterrichtseinheiten in anderen als den gebuchten Kursen, ist lediglich nach Rücksprache mit der Agentur möglich. Ein Anspruch auf ein Nachholen besteht nicht.

4.3 Tanzkurse werden mit einer bestimmten Anzahl von Tanzunterrichtsstunden durchgeführt. Einzelheiten geben die von der Agentur offerierten Angebote wieder.

4.4 Die Nichtteilnahme am Tanzunterricht oder der Abbruch eines Kurses befreit nicht von der Vergütungspflicht bzw. begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr.

4.5 Die genaue Kursstundenanzahl, die jeweilige Dauer einer Einheit eines Tanzkurses, die konkreten Termine, die Honorare, die Preisnachlässe und Rabatte sowie der Inhalt der jeweiligen Dienstleistung ergeben sich aus den Angeboten und gegengezeichneten Auftragsbestätigungen.

4.6 Kursgebühren sind bis zur ersten Tanzunterrichtsstunde bar oder per Überweisung unbar zu zahlen. Dem Kursteilnehmer wird bis 3 Tage vor Kursbeginn gestattet, von seiner Anmeldung zurückzutreten. Hat er die Kursgebühr gezahlt, wird sie ihm bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 15 € erstattet. Hat er die Kursgebühr nicht bezahlt, ist er zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 15 € von seiner Rücktrittserklärung an verpflichtet, ohne dass es einer Zahlungsaufforderung bedarf.

4.7 Kann die Agentur in Folge von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie, höhere Gewalt, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag und bereits gezahltes Honorar wird umgehend zurückerstattet, sofern die Agentur keinen vom Kunden akzeptierten Ersatz stellen kann. 

4.8 Die Agentur wird immer versuchen, einen Ersatz zu stellen, dies jedoch ohne Garantie und Anerkennung einer Rechtspflicht.
4.9 Sollte ein Kurs aus zwingenden Gründen (Schwangerschaft oder nachhaltig eintretende Bewegungsunfähigkeit, die dauerhaft jede weitere Teilnahme unmöglich macht) nicht bis zum Ende besucht werden können, werden die verbleibenden Kursstunden für einen weiteren Kurs gutgeschrieben. Es erfolgt keine Rückzahlung von vorausgezahlten Beträgen.

4.10 Trennt sich ein Paar während eines Kurses sind dessen ungeachtet, die ordentlichen Kündigungsfristen einzuhalten. Eine Rückzahlung erfolgt auch hierbei nicht.

4.11 Falls eine auswärtige Übernachtung und/oder Flugtransport erforderlich und vereinbart ist, werden von dem Kunden die Buchung und die Kosten für Flüge, Vollpension in einem Hotel bzw. einer Pension der Mittelklasse in der Nähe des Ortes der Dienstleistung sowie ggf. Taxikosten zum Hotel und Ort der Dienstleistung übernommen. Des Weiteren kann je nach vermehrtem Zeitaufwand ein höheres Honorar anfallen.

§5. Eigenkreative Reden, Trauungen, künstlerische Einlagen, Moderationen, Planungen von Festlichkeiten und Heiratsanträge 

5.1 Die Redner sind während der Zeremonie/Reden vor Regen, übermäßiger Sonneneinstrahlung und anderen störenden Witterungseinflüssen zu schützen, da sonst eine ordnungsgemäße Abwicklung nicht garantiert werden kann.

5.2 Das Engagement beschränkt sich zeitlich auf die Dauer der Dienstleistung, (die in der Regel bei einer Trauung bei 30 – 45 Minuten liegt). Die Redner verpflichten sich jedoch, 45 Minuten vor dem Beginn vor Ort zu sein, um etwaige Verzögerungen auffangen zu können.

5.3 Der Kunde wird der Agentur zeitnah alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird der Agentur von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben durch die Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

5.4 Soweit Gestaltungsleistungen auf Entwürfen und Vorlagen des Kunden beruhen, versichert dieser, dass die Darstellungen keine Rechte Dritter verletzen. Sollten Dritte die Agentur wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den Inhalten der Darstellungen resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, die Agentur von jeglicher Haftung freizustellen und der Agentur die Kosten zu ersetzen, die ihr wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

5.5 Die von der Agentur im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags erstellten und/oder vorgetragenen Werke unterliegen dem Schutz des deutschen Urheberrechts. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Werke selbst oder einzelne Gestaltungselemente des Werks in anderer Form zu nutzen. 

5.6 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, dürfen Entwürfe und fertige Texte, die dem Kunden im Rahmen der Durchführung überlassen werden, nach Beendigung des Auftrags, nicht an Dritte weitergegeben oder anderweitig (auch in Teilen) genutzt werden.

5.7 Mit der schriftlichen Auftragserteilung wird nach Erhalt der Teilrechnung (Versand per Email) eine Anzahlung in Höhe von 50% des Honorars fällig. Der vereinbarte Restbetrag ist sechs Wochen vor dem Termin zu überweisen. Der Kunde schuldet das vereinbarte Honorar plus Fahrtkosten für das Vorgespräch und die Rede/Spesen gemeinsam.

5.8 Der Termin für die Dienstleistung ist erst nach Erhalt der vereinbarten Anzahlung von 50% innerhalb von 14 Tagen auf dem angegebenen Konto endgültig reserviert. Andernfalls kann die Agentur vom Vertrag zurücktreten mit der Folge, dass die Reservierung hinfällig ist und keine Leistungspflicht mehr besteht. Die Terminreservierung ist dann für beide Seiten ohne weitere Folgen hinfällig.

5.9 Falls eine auswärtige Übernachtung und/oder Flugtransport erforderlich und vereinbart ist, werden von dem Kunden die Buchung und die Kosten für Flüge, Vollpension in einem Hotel bzw. einer Pension der Mittelklasse in der Nähe des Ortes der Dienstleistung sowie ggf. Taxikosten zum Hotel und Ort der Dienstleistung übernommen. Des Weiteren kann je nach vermehrtem Zeitaufwand ein höheres Honorar anfallen.

5.10 Anfallende Fahrtkosten für das ausführliche Vorgespräch und zur Dienstleistung, belaufen sich auf 0,60 € pro km. Damit sind Benzinkosten, sowie der Zeitaufwand abgedeckt.

§6. Einwilligung in die Fotoveröffentlichung

6.1 Der Kunde erteilt mit der Auftragsvergabe seine Einwilligung, dass die von der Agentur getätigten Fotoaufnahmen bei den Dienstleistungen auf der Homepage der Agentur unter http://www.Take-My-Hand.de zu Werbezwecken veröffentlicht werden dürfen. Der Kunde erlaubt der Agentur die unentgeltliche Nutzung an den Fotoaufnahmen.

6.2 Die Agentur klärt den Kunden darüber auf, dass die Fotos bei einer Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung dieser Fotos durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden.

6.3 Die Agentur informiert den Kunden darüber, dass bei der Veröffentlichung eines Gruppenfotos der spätere Widerruf einer einzelnen Person grundsätzlich nicht dazu führt, dass das Foto entfernt wird.

6.4 Der Kunde kann die Einwilligungserklärung für die Zukunft widerrufen. Dazu hat er eine E-Mail-Nachricht an info@take-my-hand.de zu senden, in welcher er das zu entfernende Foto (Bildnummer, Link zur Bildseite) zu bezeichnen hat.

6.5 Die Agentur verpflichtet sich, das vom Kunden genau bezeichnete Bild innerhalb einer Frist von maximal 2 Werktagen nach Eingang des Widerrufs zu löschen bzw. zu entfernen.

6.6 Darüber hinaus ist auch die kommerzielle Nutzung der Bilder erlaubt. Dies schließt Printmedien, im Fernsehen über alle Verbreitungswege, im Internet, in Newslettern, auf CD, DVD und sonstigen Speichermedien, zum Zwecke der Werbung für Waren oder Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese Zwecke oder Waren oder Dienstleistungen schon bei Vertragsschluss bestanden oder bekannt waren ein. Dieses Recht zu Nutzung umfasst ebenfalls eine Digitalisierung und eine elektronische Bildbearbeitung, etwa durch Retuschierung und/oder Montagen. Falls der Kunde dies nicht wünscht ist der Wiederruf bei Vertragsabschluss, spätestens aber zwei Wochen vor dem Termin der gebuchten Dienstleistung per, E-Mail-Nachricht an info@take-my-hand.de zu senden.

§7. Rücktritte von Verträgen über eigenkreative Reden, Trauungen, künstlerische Einlagen, Moderationen, Planungen von Festlichkeiten und Heiratsanträge

7.1 Rücktritte haben in jedem Fall in schriftlicher Form (per Post oder Mail) zu erfolgen.

7.2 Ein Rücktritt des Kunden von dem geschlossenen Vertrag ist ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Abschluss des Vertrages (Absendetag ausreichend) möglich.

7.3 Bei einem späteren Rücktritt ist die Agentur berechtigt, Aufwand und Kosten in Rechnung zu stellen, die ihr durch eigene Leistungen oder durch Leistungen Dritter im Rahmen der Durchführung des Auftrags entstanden sind. Die Agentur kann nach eigener Wahl in Fällen, in denen Leistungen durch die Agentur am geplanten Termin stattfinden sollen, statt der Abrechnung nach Satz 1 pauschal folgende anteilige Vergütung vom Kunden verlangen: 30% wenn noch mindestens sechs Monate, 60% wenn mehr als drei Monate und 85% wenn mehr als drei Wochen und bis zu drei Monate zwischen der Kündigung bzw. dem Rücktritt und dem geplanten Termin liegen. Bei kurzfristigeren Erklärungen in diesem Sinne (Kündigung bzw. Rücktritt) sind 95% der Vergütung fällig. Hat der Kunde die Vergütung bereits voll oder teilweise geleistet, gelten die vorstehenden Sätze für das Behaltendürfen der Vergütung in der jeweiligen Höhe entsprechend.

7.4 Mit den Zahlungen nach 7.3 erwirbt der Kunde an Werken, Entwürfe etc. keine Rechte; Dokumente, Daten und Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Kündigung im Besitz des Kunden sind, sind unverzüglich an die Agentur zurückzugeben.

7.5 Trennt sich ein Paar nach dem Buchen einer Dienstleistung sind dessen ungeachtet, die ordentlichen Kündigungsfristen einzuhalten. Eine Rückzahlung erfolgt auch hierbei nicht.

7.6 Die Agentur behält sich vor, die schriftliche Vereinbarung ebenfalls binnen einer Woche nach Rücklauf ohne Angabe von Gründen einseitig schriftlich per Post oder Email aufzukündigen (Absendetag ausreichend).

7.7 Sollten die vereinbarten Zahlungen durch den Kunden nicht, unvollständig oder nicht fristgerecht eingehen, kann die Agentur ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet.

7.8 Kann die Agentur in Folge von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie, höhere Gewalt, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag und bereits gezahltes Honorar wird umgehend zurückerstattet, sofern die Agentur keinen vom Kunden akzeptierten Ersatz stellen kann. 

7.9 Wird im Falle einer gebuchten Rede bei Ausfall der Agentur innerhalb von 6 Wochen vor Termin nur das fertig gestellte Redemanuskript gewünscht, um es z.B. durch einen selbst zu besorgenden Redner vortragen zu lassen, werden hierfür 60 % des vertraglich vereinbarten Honorars (ohne Anfahrtskosten und ggf. Spesen) berechnet.

7.10 Wenn die Agentur einen Ersatz stellen kann, der vom Kunden akzeptiert wird, behalten alle vertraglichen Regelungen ihre Gültigkeit und die Agentur wird eine entsprechende Vergütung dem Ersatz weiterleiten.

7.11 Die Agentur wird immer versuchen, einen Ersatz zu stellen, dies jedoch ohne Garantie und Anerkennung einer Rechtspflicht.

§8. Haftung
 
8.1 Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen die Agentur richten sich außerhalb des Gewährleistungsrechts ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.

8.2 Die Haftung der Agentur ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit der Agentur, seiner Mitarbeiter, seiner Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Agentur.

8.3 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Agentur oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Agentur beruhen, haftet die Agentur unbeschränkt.

8.4 Sofern die Agentur zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt.

8.5 Die Agentur haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstehen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags.

8.6 Für die Garderobe bzw. anderweitige Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit die Agentur nicht zumindest eine grob fahrlässige Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann.

§9. Datenschutz

9.1 Die Agentur hält auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie das Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG) in ihrer jeweils gültigen Fassung ein. Mit Vertragsschluss erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die hierzu benötigten personenbezogenen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen per EDV für die Agentur erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Es geht dabei um: Name, Anschrift, Familienstand, Beruf, Telefon, Dienstleistung und Bankverbindung. Ohne ein solches Einverständnis ist ein Vertragsschluss nicht möglich. Die überlassenen Daten dürfen nur für die Zwecke der Agentur verwendet werden. Dazu zählen die Verwaltung der Tanzschüler, Durchführung des Tanzunterrichts, Erarbeitung der Reden, Planungen der Anträge, Veröffentlichung (Internetseite und andere Medien). 

9.2 Alle Daten und Informationen werden vertraulich behandelt und somit nicht an Dritte weitergegeben.  

9.3 Der Kunde ist gemäß Artikel 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Agentur um umfangreiche Auskunftserteilung zu den der Person gespeicherten Daten zu ersuchen.

9.4 Gemäß Artikel 17 DSGVO kann der Kunde jederzeit gegenüber der Agentur die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

9.5 Mit dem Akzeptieren der AGB willigt der Kunde ein, dass die Agentur dem Kunden per E-Mail/Telefon/SMS/WhatsApp Informationen und Angebote zum Zwecke der Werbung übersenden darf.

9.6 Der Kunde kann darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Der Kunde kann den Widerruf entweder postalisch oder per E-Mail an die Agentur übermitteln. Es entstehen dem Kunden dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

9.7 Falls die Einschränkung der Nutzung der Personenbezogenen Daten dazu führt, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden können, gilt dies als Rücktritt vom Vertrag und es gelten die Bestimmungen im §7 dieser AGB.

9.8 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle einer personenbezogenen Rede (z.B. freie Trauung) die zuvor vereinbarten Daten in der Rede preisgegeben werden und diese durch dritte gehört werden können. 

§10. Mündliche Nebenabreden

10.1 Diese haben keine Gültigkeit und gelten als nicht getroffen. Nachträgliche Streichungen im Vertrag und den AGB gelten als nicht erfolgt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.


§11. Schlussbestimmungen

11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt

11.2 Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.3  Im Geschäftsverkehr mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit natürlichen Personen wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese AGB der Sitz der Agentur vereinbart.

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